Die vorgängig bei der psychiatrischen Untersuchung im RAD gestellte Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung kann im Licht der videodokumentierten Daten keineswegs mehr einfach aufrechterhalten werden. Ein andauernder schwerer und quälender Schmerz würde sich in einem völlig anderen motorisch-szenisch-gestischen Ausdruckverhalten manifestieren. (...). Ob wirklich eine invalidisierende andauernde Persönlichkeitsveränderung vorliegt, kann anhand des Berichts von Herrn Dr. Q.________ nicht nachvollzogen werden. Es handelt sich hier um eine ICD10 F XX.80 Diagnose, für im ICD 10 keine klinischen Kriterien ausgewiesen sind.