In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit führte Dr.med. Q.________ aus, die Persönlichkeitsveränderung stehe im Vordergrund. Der Versicherte sei reizbar, impulsiv und bereits im familiären Umfeld kaum tragbar. Schon bei Bagatellen zerstöre er Mobiliar. Diese Verhaltensauffälligkeiten seien krankheitsbedingt nicht durch eine zumutbare Willensanstrengung überwindbar und auch nicht behandelbar. Zudem seien sie nicht mit einer anhaltenden Integration im ersten Arbeitsmarkt vereinbar. Es sei davon auszugehen, dass die Entwicklung der Persönlichkeitsveränderung zur Aufgabe der letzten Arbeitstätigkeit geführt habe. Somit bestehe eine volle, psychiatrisch bedingte Arbeitsunfähigkeit seit dem 22. August