Die Arbeitsunfähigkeit aus rein psychiatrischer Sicht beträgt aktuell ca. 50%. Diese Arbeitsunfähigkeit wird dem Patienten für die gesamte Behandlungszeitspanne (20.9.2013-14.02.2014) attestiert. Intensität und Ausprägungsgrad der depressiven Anpassungsstörung sind zu wenig schwerwiegend, um beim Patienten eine markantere Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht zu begründen. Im Gegenteil – bezüglich des depressiven Leidens wäre eine Krankschreibung von mehr als 50% kontraindiziert, da aufgrund des dadurch eintretenden Verlusts an Aktivität und Sozialkontakten die depressive Symptomatik sich eher verstärken würde. (...).