Die Würdigung der bestehenden Schmerzverarbeitungsstörung und möglicher psychiatrischer Probleme kann meinerseits als Rheumatologe nicht durchgeführt werden, wofür es eine psychiatrische Beurteilung braucht. In diesem Sinne denke ich, dass bei der bestehenden hochkomplexen Situation zur definitiven Festlegung der Arbeitsfähigkeit ein interdisziplinäres Gutachten, unter Berücksichtigung rheumatologisch-wirbelsäulenorthopädisch-neurologisch- psychiatrischer Aspekte sinnvoll ist.