3.20 Im Rahmen des ersten Verfahrens vor Verwaltungsgericht liess der Beschwerdeführer eine rheumatologische Beurteilung von Dr.med. O.________ (AF.________) vom 28. Oktober 2013 zu Handen von Dr.med. G.________ einreichen. Neben dem bereits bekannten chronischen lumboradikulären Syndrom L5 diagnostizierte Dr.med. O.________ eine Schmerzverarbeitungsstörung sowie chronisch rezidivierende Knieschmerzen links. In der Beurteilung führt Dr.med. O.________ aus (Vi-act. 47):