3.19 Die RAD-Ärztin Dr.med. N.________ schloss sich in der Stellungnahme vom 22. April 2013 der Schlussfolgerung von Prof.Dr.med. M.________ an und ging von einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit des Versicherten nach Ablauf der Akutphase (spätestens Ende 2011) in einer angepassten, körperlich leichten Tätigkeit aus (IV-act. 28-3/3). Nach Kenntnisnahme der oberwähnten Einwände von Dr.med. G.________ bestätigte sie mit Stellungnahme vom 16. Oktober 2013 ihre Einschätzung und hielt sinngemäss fest, aus der hausärztlichen Beurteilung ergäben sich keine neuen Befunde. Es liege lediglich eine andere Beurteilung des gleichen Sachverhaltes vor (IV-act. 41-4/4).