3.17 Mit Verlaufsbericht vom 30. März 2013 beschrieb Dr.med. G.________ einen stationären Gesundheitszustand. Die Therapie umfasse Analgetika und Physiotherapie. Im angestammten Beruf könne er nicht mehr arbeiten. Wie weit er mit seinen Fähigkeiten noch einsetzbar sei, solle in einer Berufsberatung beurteilt werden (IV-act. 27-1/38). 3.18 Mit Schreiben vom 16. April 2013 zu Handen der Krankentaggeldversicherung kritisierte Dr.med. G.________ das Gutachten von Prof.Dr.med. M.________, wobei er ausführte (IV-act. 36-13/15):