9 Die soweit erhobenen Befunde und aktenkundigen Daten sprechen für eine auf Dauer nicht mehr gegebene Arbeitsfähigkeit in körperlich schweren Tätigkeiten wie bislang ausgeübt. In Betracht kommen jedoch noch Arbeiten mit leichter körperlicher Belastung, vorzugsweise im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen oder überwiegend sitzend ausgeübt.