3.13 Mit Stellungnahme vom 14. September 2012 hielt die RAD-Ärztin N.________ fest, der Versicherte werde für eine Tätigkeit als Bauarbeiter überwiegend wahrscheinlich (sowohl mit als auch ohne Operation) arbeitsunfähig bleiben. Aufgrund der Befunde könne davon ausgegangen werden, dass eine leichte behinderungsangepasste Arbeit, überwiegend sitzend, in Vollzeit zuzumuten sei. Wie sich dies allerdings in Hinsicht Schmerzüberlagerung entwickle, sei aktuell kaum vorauszusagen (IV-act. 23-4/4).