3.12 Im weiteren Verlauf wurde der Versicherte im Spital AA.________ von Dr.med. AB.________ untersucht (Oberärztin Orthopädie). Diese zog zur Beurteilung des Verlaufs auch die im Jahr 2002 in der Klinik Balgrist angefertigten MRI-Aufnahmen bei. Mit Schreiben vom 25. Juli 2012 an den Hausarzt hielt Dr.med. AB.________ folgendes fest (IV-act. 20-2/9):