H. Gegen diese Verfügung liess C.________ mit Eingabe vom 27. Dezember 2017 beim Verwaltungsgericht Schwyz fristgerecht Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: 1. Die Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 5. Dezember 2017 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab August 2012 eine ganze Invalidenrente auszurichten. 3. Eventuell sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab August 2012 eine Dreiviertelsrente auszurichten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. I. Die IV-Stelle Schwyz beantragt mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2018 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.