Mit Vorbescheid vom 17. November 2016 stellte die IV-Stelle ausgehend von einem IV-Grad von 20% die Abweisung des Rentengesuches in Aussicht (Vi-act. 83). Am 5. Januar 2017 erliess die IV-Stelle die entsprechende Verfügung (Vi-act. 84). Auf Einwand vom 9. Januar 2017 (vi-act. 85) von C.________ hin, hob die IV-Stelle die Verfügung am 17. Januar 2017 wiedererwägungsweise wieder auf (Vi-act. 88). G. Nach weiteren Sachverhaltsabklärungen verfügte die IV-Stelle am 5. Dezember 2017, dass ausgehend von einem IV-Grad von 32% kein Rentenanspruch bestehe (Vi-act. 93).