{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-04-11", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a66aa0a1fe04920f8e9c29ee86cf63a7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_113_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_113", "Checksum": "ca2bf93efc63a69454920a0b58943356"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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C. nahm vielfach grosse\nSchritte und war nicht etwa behutsam und langsam unterwegs. Die\nRichtungswechsel, im Aldi gut zu sehen, führte er schwungvoll und ohne\nerkennbare Zurückhaltung aus. (...). Wenn er jeweils auf den Balkon trat, was\n14\nmehrmals und an unterschiedlichen Tagen beobachtet werden konnte, hatte er nie\nKrücken dabei und er musste sich auch nicht besonders an Wänden oder\nGeländern etc. festhalten.\nDas nach vorne Beugen mit dem Oberkörper (...) erfolgte trotz seinem deutlichen\nÜbergewicht flüssig, dynamisch und ohne erkennbare Zurückhaltung oder\nVorsicht. (...).\nAnzeichen von Gereiztheit konnten bei C. nicht festgestellt werden. Sein Verhalten\ngegenüber seiner Frau war unauffällig. C. scheint wenige soziale Kontakte zu\npflegen. Beim Besuch der Autogarage von 16.06., wo er mit einem Kollegen\nunterwegs war, hinterliess er aber einen aufgestellten und kommunikativen\nEindruck.\n\nAus dem Observationsbericht ergibt sich im Weiteren, dass der Versicherte auch\nbeim Heben schwerer Dinge beobachtet werden konnte (Heben von Wassermelonen, Heben von Sechserpack-Mineralwasser vom Kofferraum in den Einkaufswagen).\n\n3.26 Mit Stellungnahme vom 21. Dezember 2015 hielt der RAD-Arzt Dr.med.\nS.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, fest (Vi-act. 70-8/8):\n\nDie vorgängig bei der psychiatrischen Untersuchung im RAD gestellte Diagnose\neiner anhaltenden somatoformen Schmerzstörung kann im Licht der\nvideodokumentierten Daten keineswegs mehr einfach aufrechterhalten werden.\nEin andauernder schwerer und quälender Schmerz würde sich in einem völlig\nanderen motorisch-szenisch-gestischen Ausdruckverhalten manifestieren. (...). Ob\nwirklich eine invalidisierende andauernde Persönlichkeitsveränderung vorliegt,\nkann anhand des Berichts von Herrn Dr. Q.________ nicht nachvollzogen werden.\nEs handelt sich hier um eine ICD10 F XX.80 Diagnose, für im ICD 10 keine\nklinischen Kriterien ausgewiesen sind. Wir bewegen uns mit solchen klinischen .8-\nKlassifikationen im diagnostischen Niemandsland (...). Zudem: Wir wissen doch\nsehr wenig über die Längsschnittentwicklung der Persönlichkeit des Versicherten.\nGenaue Kenntnis der Persönlichkeitsentwicklung ist zur Diagnosestellung einer\nandauernden Persönlichkeitsveränderung zwingend.\n\nAbschliessend hielt Dr.med. S.________ fest, dass angesichts diverser Unklarheiten eine interdisziplinäre (Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie) Begutachtung angezeigt sei.\n\n3.27 Im Rahmen der Begutachtung durch die B.________ wurde der Versicherte\nim Februar und März 2016 durch Dr.med. X.________, Facharzt für Psychiatrie\nund Psychotherapie, Dr.med. D.________, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie, Dr.med. E.________, Fachärztin für Neurologie und Dr.med. F.________,\nFacharzt für Innere Medizin, untersucht. In der interdisziplinären Beurteilung halten die Gutachter fest (Vi-act. 79-19/66 ff.):\n\nAus orthopädischer Sicht:\n\n(…).\n15\nOrthopädisch zusammenfassend stehen anamnestisch die Probleme im Bereiche\ndes Kreuzes mit Ausstrahlungen in das linke Bein sowie die Knieschmerzen bds.\nrechts betont im Vordergrund.\nAufgrund der durchgeführten radiologischen Abklärungen können die\nangegebenen Beschwerden des Versicherten überwiegend nachvollzogen werden.\nEs ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Versicherte an 2 Unterarmkrücken\ngeht und warum er auch nach langer Leidenszeit nicht weiss, wie man sich\nrückengerecht verhält.\n\nAuf Grund der obengenannten Probleme besteht folgendes Zumutbarkeitsprofil:\nDas Heben und Tragen von schweren Lasten über 5 kg bds. ist nicht mehr\nzumutbar, wie auch Arbeiten mit monotoner Rumpfhaltung sowie rein sitzende,\nrein gehende und rein stehende Arbeiten. Arbeiten mit Gehen auf unebenem\nBoden, ständigem Treppensteigen oder das Besteigen von Leitern oder Gerüsten\nist nicht zumutbar.\n\nAus orthopädischer Sicht besteht in der schweren Arbeit als Bauarbeiter keine\nverwertbare AF mehr seit November 2011. In einer dem Zumutbarkeitsprofil angepassten Arbeit besteht hingegen eine AF von 80%. Die 20% Einschränkung kommt\ndurch einen erhöhten Pausenbedarf zu Stande.\nAus psychiatrischer Sicht:\n\n(…).Im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung konnten anamnestisch keine\nbedeutsamen Konflikte in Erfahrung gebracht werden, allenfalls bestehen beim\nVersicherten psychosoziale, wirtschaftliche Sorgen. Unter besonderer\nBerücksichtigung der aktuellen psychiatrischen Untersuchung ergaben sich bei\ndem Versicherten auch in der Kindheit und Adoleszenz keine Hinweise auf eine\nemotional instabile Persönlichkeit, keine kognitiven Störungen, keine Anzeichen\nvon Psychose, keine depressiven Störungen. Es besteht lediglich eine leichte\nnarzisstische Akzentuierung der primären Persönlichkeitsstruktur. Eine\nsomatoforme Störung scheidet gemäss ICD-Kriterien aus.\n\n"}