{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-04-11", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a66aa0a1fe04920f8e9c29ee86cf63a7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_113_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_113", "Checksum": "ca2bf93efc63a69454920a0b58943356"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Gemäss den glaubhaft wirkenden Angaben seiner\nbeim Gespräch anwesenden Verwandten tut er dies allerdings offenbar auch\nzuhause. Er schlafe immer auf dem Boden (...). Insgesamt entstand der Eindruck,\ndass sich Herr K. durch die Schmerzen tatsächlich stark eingeschränkt fühlt, und\ndass er dieses Verhalten nicht nur während der Untersuchung zeigt. (...). Deshalb\nist es glaubhaft, dass sich der V. wesensmässig in den letzten drei Jahren stark\nverändert hat, dass seine Alltagsgestaltung durch seine Schmerzen und durch\nseine Impulsivität stark geprägt wird, und dass seine Familie (vor allem seine\nEhefrau) dadurch stark belastet wird. (...).\n\nAufgrund der Angaben des V. und vor allem der Beurteilung des Hausarztes ist\ndavon auszugehen, dass der V. trotz erheblicher, organisch bedingter Schmerzen\nwährend rund neun Jahren noch die körperlich schwere Tätigkeit als Bauarbeiter in\neinem vollen Pensum ausübte.\nDies führte schliesslich zu einer bis heute anhaltenden Wesensveränderung, im\nSinne einer andauernden Persönlichkeitsveränderung bei chronischer\nSchmerzstörung. (...).\nInsgesamt fanden sich anlässlich der eigenen Untersuchung keine erheblichen\nHinweise auf eine relevante Aggravation oder gar auf eine Simulation. (...).\n\nIn Bezug auf die Arbeitsfähigkeit führte Dr.med. Q.________ aus, die\nPersönlichkeitsveränderung stehe im Vordergrund. Der Versicherte sei reizbar,\nimpulsiv und bereits im familiären Umfeld kaum tragbar. Schon bei Bagatellen\nzerstöre er Mobiliar. Diese Verhaltensauffälligkeiten seien krankheitsbedingt nicht\ndurch eine zumutbare Willensanstrengung überwindbar und auch nicht\nbehandelbar. Zudem seien sie nicht mit einer anhaltenden Integration im ersten\nArbeitsmarkt vereinbar. Es sei davon auszugehen, dass die Entwicklung der\nPersönlichkeitsveränderung zur Aufgabe der letzten Arbeitstätigkeit geführt habe.\nSomit bestehe eine volle, psychiatrisch bedingte Arbeitsunfähigkeit seit dem 22.\nAugust 2011.\n\n3.23 Am 15. Januar 2015 und am 26. Februar 2015 wurde der Versicherte\n(soweit ersichtlich auf Zuweisung von Dr.med. O.________) durch den\nPsychiater Dr.med. R.________, AF.________, untersucht. Im Verlaufsbericht\nführt er unter dem Titel \"Diagnosen\" aus (Vi-act. 67-6/7):\n\nAktualachse: Dysthymie F34.1, somatoforme Schmerzverarbeitungsstörung F54 b\nM54 etc.\nPersönlichkeitsachse: keine Diagnose; Dynamik der totalen Regression und des\nRollenverlusts durch Schmerz-Angst-Vermeidungsverhalten\n\n13\nKörperachse: fast totale Konditionsverlust; mancher 90jähriger ist besser\nbeisammen als er\nPsychosoziale Belastungssituation: Migration, nur reduzierte Sprachlichkeit im\nGastland; durch Verlust der Arbeit und der meisten sozialen Tätigkeiten Isolation;\nabgemindert durch claneske Strukturen der Kosovaren.\nFunktionsniveau 10%\n\nZur Arbeitsfähigkeit führt er aus (Vi-act. 67-6/7):\n\nIn ursprünglicher Tätigkeit gemäss Dr. O.________ nicht mehr gegeben. In\nangepasster Tätigkeit 80% möglich. Gleichzeitig wegen aktueller\nDekonditionierung völlig illusorisch. Rehabilitationsziele aktuell auf die\nRückgewinnung sozialer Basisfunktionen ausrichten. (...).\n\n3.24 Mit Bericht vom 12. Oktober 2015 zu Handen der Vorinstanz stellt Dr.med.\nO.________ die Diagnosen eines chronischen lumbospondylogenen Syndroms\n(mit u.a. schwerer Schmerzverarbeitungsstörung mit schmerzbedingter Selbstlimitierung), chronisch rezidivierender Knieschmerzen links, einer somatoformen\nSchmerzverarbeitungsstörung sowie einer Dysthymie (Vi-act. 68). Es bestünden\nzwar relevante, strukturelle Veränderungen tieflumbal sowie im Bereich des linken Knies, welche die physische Leistungsfähigkeit beeinträchtigten, dennoch\nwären rehabilitative Massnahmen möglich. Die Dekonditionierung und Selbstlimitierung sei jedoch so hochgradig, dass ein Einschluss in ein klassisches, ambulantes interdisziplinäres Schmerzprogramm nicht möglich sei. Aufgrund der offenen Rechtsstreitigkeit mit der Versicherung erachtet Dr.med. O.________ auch\neine stationäre Rehabilitation als nicht sinnvoll, da eine solche eine hohe Motivation des Patienten voraussetze.\n\n3.25 Im Zeitraum vom 16. Juni 2015 bis zum 15. Oktober 2015 wurde der Versicherte im Auftrag der Vorinstanz an insgesamt acht Tagen während unterschiedlich langen Zeiten observiert. Dabei konnte er an fünf Tagen beobachtet werden.\nIm Bericht vom 29. Oktober 2015 wird zusammenfassend festgehalten:\n\nC. dürfte in den Sommermonaten zeitweise nicht zu Hause und ferienabwesend\ngewesen sein. An den Tagen, wo er an seiner Wohnadresse angetroffen werden\nkonnte, begab er sich nicht allzu oft aus dem Haus. (...). Das Lenken des\nPersonenwagens (mit Automatik-Getriebe) schien ihm keine Mühe zu bereiten.\n(...). Am 16.06. chauffierte er einen Kollegen nach Bilten und fuhr später wieder\nzurück (...). Ansonsten war NK eher kürzere Strecken unterwegs (...).\n\n"}