{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-04-11", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a66aa0a1fe04920f8e9c29ee86cf63a7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_113_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_113", "Checksum": "ca2bf93efc63a69454920a0b58943356"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 11.04.2018 I 2017 113"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung (Rentenanspruch) | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:25:51", "Checksum": "c3fec57ffd650d71ac763bd110e9c1de", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 11.04.2018 I 2017 113\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rentenanspruch) | Invalidenversicherung\n\n3.15 In seiner Heimat wurde der Versicherte durch den Neuropsychiater Dr.\nAC.________ untersucht. Dieser diagnostizierte neben einer Lumboischialgie\n(bei Discopathie L3/4, L4/5, L5/S1) neuropathische Schmerzen und einen Status\nnach Commotio cerebri. Der Versicherte sei weiterhin arbeitsunfähig (IV-act. 27-\n29/38 f.).\n\n3.16 Auf Veranlassung der Krankentaggeldversicherung (Schweizerische Mobiliar) wurde der Beschwerdeführer am 11. Februar 2013 durch den Neurologen\nProf.Dr.med. M.________ (Klinik AD.________) untersucht. Dem Gutachten vom\n1. März 2013 kann entnommen werden (IV-act. 27-3/38):\n\n4. Diagnose\n\nLumbales Vertebralsyndrom mit Spinalnervenwurzelkompression von S1 und L5\nlinks (ICD 10: G 55) bei Adipositas permagna\n5. Beurteilung\n\nDie hier durchgeführte Untersuchung ergab ein deutliches Vertebralsyndrom mit\nparavertebralem Hartspann und eingeschränkter Beweglichkeit der\nLendenwirbelsäule. Der weitere klinische Befund mit einem nicht auslösbaren\nKennreflex für S1 links sowie einer möglichen leichtgradigen\nGrosszehenheberparese links (Kennmuskel für L5) spricht für eine kompressive\nLäsion der genannten Spinalnervenwurzeln. Die vorliegende bildgebende\nDiagnostik ist hiermit hinreichend korrelierend.\n\n9\nDie soweit erhobenen Befunde und aktenkundigen Daten sprechen für eine auf\nDauer nicht mehr gegebene Arbeitsfähigkeit in körperlich schweren Tätigkeiten wie\nbislang ausgeübt. In Betracht kommen jedoch noch Arbeiten mit leichter körperlicher Belastung, vorzugsweise im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen oder\nüberwiegend sitzend ausgeübt.\n\nDie erhebliche Adipositas ist prognostisch sicherlich ungünstig und die\nBeschwerden mit unterhaltend. Diesbezüglich ist eine konsequente\nGewichtsreduktion anzuraten. Die Mitarbeit von Herrn C.________ ist hierbei gut\nzumutbar, steht in seinem Gesundheitsinteresse, darf als Mass des Leidensdrucks\ninterpretiert und im Sinne der Schadenminderung erwartet werden.\n\nDie insgesamt geringen Abnutzungsspuren an den von Herrn C.________\neingesetzten Unterarmgehstützen, die Beschwielung der Fusssohlen und die\nDiskrepanz zwischen reklamierter Schmerzintensität und klinischem Eindruck\nsprechen für einen bewusstseinsnahen demonstrativen Störungsanteil und\nrelativieren das Mass der Einschränkung. Für eine angepasste Tätigkeit darf somit\nalso durchaus von einer vollen (100%igen) Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden.\n\n3.17 Mit Verlaufsbericht vom 30. März 2013 beschrieb Dr.med. G.________ einen stationären Gesundheitszustand. Die Therapie umfasse Analgetika und Physiotherapie. Im angestammten Beruf könne er nicht mehr arbeiten. Wie weit er\nmit seinen Fähigkeiten noch einsetzbar sei, solle in einer Berufsberatung beurteilt\nwerden (IV-act. 27-1/38).\n\n3.18 Mit Schreiben vom 16. April 2013 zu Handen der Krankentaggeldversicherung kritisierte Dr.med. G.________ das Gutachten von Prof.Dr.med.\nM.________, wobei er ausführte (IV-act. 36-13/15):\n\nDer klinische Befund beginnt schon mit einer verfehlten Bemerkung, dass Herr\nC.________ den Untersuchungsraum mit Stöcken betritt, deren Gummimuffen\nkeine\nwesentlichen Abnutzungsspuren aufweisen. Herr C.________ ist schon gestempelt\nals Simulant. Auf die Idee ist der Untersucher nicht gekommen, dass Herr\nC.________ die Muffen ausgewechselt haben könnte. Ich habe etliche Male diese\nauch kontrolliert und bei mir waren diese häufig abgenutzt. Herr C.________\nwechselt die Muffen, da er sonst auf dem Metall läuft.\n\nAuch die folgende Bemerkung über inkohärente Aussagen bezüglich Schmerz ist\nwohl auch verfehlt. Herr C.________ kann genau beschreiben wie seine\nSchmerzen sind. Er ist sehr einfach gestrickt aber immer klar und direkt.\nMir hat Herr C.________ erzählt, dass er 1,5 Stunden dort gewesen sei. Mit dem\nArzt gesprochen und untersucht worden sei er um die 20min. Die restliche Zeit\nhabe er gewartet.\nHier kommt die Aussage des Untersuchers, dass die Angaben häufig vage und\nausweichend sind. Weiter unten beschreibt er aber, dass Herr C.________ dem\nGespräch konzentriert und aufmerksam folgt und die Fragen klar und präzise\nbeantwortet. Ein Wiederspruch im Abstand von wenigen Zeilen.\n\n10\nDie Beurteilung erfolgt dann auch dementsprechend. Auf die Rückenproblematik\nwird kaum eingegangen und es werden Vorschläge gemacht, die standardisiert in\nden meisten Berichten folgen. (…).\nDass Herr C.________ psychisch nicht belastet ist, muss ich auch in Frage stellen,\nda er auf mich sehr deprimiert wirkt, Ängste betreffend Zukunft äussert und\neigentlich gerne arbeiten möchte.\nMassiv an Gewicht hat er seit der Erkrankung zugenommen. (…).\n\nHerr C.________ hatte vor ein paar Jahren eine Diskushernie gehabt und konnte\nauch fast ein Jahr nicht arbeiten, aber dann hat es wieder gebessert und er ist der\nArbeit nachgekommen. Ich denke dass Herr C.________ in naher Zukunft eine\nTeilarbeitsfähigkeit in einem nicht rückenbelastenden Umfeld mit der eben\ngenannten Wechselbelastung wahrscheinlich ausüben kann. Hierfür ist aber eine\nBeurteilung der effektiven Leistungsfähigkeit (EFL) nötig. (…).\n\n"}