{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-04-11", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a66aa0a1fe04920f8e9c29ee86cf63a7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-113_2018-04-11.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_113_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f292c0aa292b5cd6565e42dc3fd8b1469d949640707213cf40202ebfa31fc17d0edf17949b70e07c473b8247d5386d1bfad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_113", "Checksum": "ca2bf93efc63a69454920a0b58943356"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Allerdings gibt er im\nGespräch auch zu, dass wohl offensichtlich von Seiten der IV eine Reservierung\nkommuniziert wurde und er erklärt sich wohl auch unter dem Eindruck dieser\nEntwicklung für eine Operation bereit. Der Patient kommt nach wie vor bei eher\nkleinem Befund an zwei Unterarmgehstützen in die Sprechstunde. Er macht einen\ndeutlich schmerzgeplagten Eindruck.\n\nDes Weiteren führt Dr.med. I.________ in der Beurteilung aus:\n\nInsgesamt entsteht nun genau die Situation, die ich vermeiden wollte: Der Patient\ngibt nun verhalten die Zustimmung zu einer Operation. Ob diese nun tatsächlich\nauf Grund seines erhöhten Leidensdruck zustande kommt oder unter dem\nEindruck, dass eine IV-Rente nun doch nicht so einfach zu bekommen ist, sei\ndahin gestellt. Da ich die Beschwerden des Patienten gleichwohl ernst nehmen\nmuss, bleibt mir natürlich nun nichts anderes übrig, als die Operation\n\n7\nvorzubereiten. Allerdings unterliege ich dabei keinerlei Illusion, dass in dem\nGesamtkontext das postoperative Ergebnis schon jetzt voraussehbar ist. Ich habe\njetzt nochmals die Wiederholung des MRI angemeldet auch um den Verlauf des\nBandscheibenvorfalls über die letzten Monate zu dokumentieren (…).\n\nNach Durchführung der angeordneten MRI-Untersuchung hielt Dr.med.\nI.________ mit Bericht vom 15. Mai 2012 fest, dass ein unveränderter Befund im\nVergleich zum Vor-MRI vom 14. Oktober 2011 vorliege (IV-act. 19-3/6).\n\n3.11 Am 11. Juni 2012 wurde der Versicherte auf Veranlassung von Dr.med.\nI.________ von Dr.med. J.________, Fachärztin FMH für Neurologie, untersucht.\nIn der Beurteilung führte sie aus (IV-act. 20-8/9):\n\nEine strukturelle Radikulopathie L5/S1 konnte elektromyographisch\nausgeschlossen werden. Bis auf eine leichtgradige\nGrosszehenextensionsschwäche, die sich aber im Gangbild nicht bemerkbar\nmacht, sind sonst keine Paresen und keine Atrophien nachweisbar. Es finden sich\ndeutliche Anzeichen einer Schmerzausweitung und Aggravation.\n\nInsgesamt riet Dr.med. J.________ von einer Operation ab.\n\n3.12 Im weiteren Verlauf wurde der Versicherte im Spital AA.________ von\nDr.med. AB.________ untersucht (Oberärztin Orthopädie). Diese zog zur Beurteilung des Verlaufs auch die im Jahr 2002 in der Klinik Balgrist angefertigten\nMRI-Aufnahmen bei. Mit Schreiben vom 25. Juli 2012 an den Hausarzt hielt\nDr.med. AB.________ folgendes fest (IV-act. 20-2/9):\n\nHier zeigt sich ein stationärer Befund auf Höhe L4/L5 mit bekannter\nDiskusprotrusion und Kompromittierung der Wurzel L5 linksseitig. Was seit 2002\nneu aufgetreten ist, ist die Diskusprotrusion L5/S1 mit fraglichem Kontakt zur\nWurzel S1 rechtsseitig. Da der Patient jedoch eine rein linksseitige Problematik hat\nund der Befund schon 10 Jahre alt ist, scheint ein operatives Vorgehen\nunsererseits wenig erfolgsversprechend. Auch im Hinblick darauf, dass die\nelektromyographische Untersuchung einen unauffälligen Befund zeigte.\n\n3.13 Mit Stellungnahme vom 14. September 2012 hielt die RAD-Ärztin\nN.________ fest, der Versicherte werde für eine Tätigkeit als Bauarbeiter überwiegend wahrscheinlich (sowohl mit als auch ohne Operation) arbeitsunfähig\nbleiben. Aufgrund der Befunde könne davon ausgegangen werden, dass eine\nleichte behinderungsangepasste Arbeit, überwiegend sitzend, in Vollzeit zuzumuten sei. Wie sich dies allerdings in Hinsicht Schmerzüberlagerung entwickle, sei\naktuell kaum vorauszusagen (IV-act. 23-4/4).\n\n3.14 Zwecks Einholung einer Zweitmeinung zur Operationsindikation wurde der\nVersicherte in der Folge mehrmals in der Uniklinik Balgrist untersucht, wobei\nzweimal eine Nervenwurzelinfiltration durchgeführt wurde. Nach der ersten In-\n\n8\nfiltration konstatierten PD Dr.med. K.________ und Dr.med. L.________ einen\nunveränderten Befund. In der Beurteilung vom 9. Nov. 2012 führten sie aus (IVact. 27-33/38):\n\nGrundsätzlich kann eine Dekompression angeboten werden. Bei jedoch\nchronischen Schmerzen kann wie gesagt das Resultat schlecht vorausgesagt\nwerden. Der Patient wünscht deshalb weiterhin keine Operation. Er könne mit dem\nZustand sowie täglichen Schmerzmittel leben.\n\nMit Bericht vom 21. Dezember 2012 führten PD Dr.med. K.________ und\nDr.med. L.________ dann aus (IV-act. 27-31/38):\n\nAnamnese\n\n(…). Die lumbalen Schmerzen sind zurzeit kaum noch vorhanden. Es plagen ihn\nnun Schmerzen in der linken Wade und im gesamten linken Fuss. Zudem seien\nauch Schmerzen in der rechten Ferse aufgetreten. Der Patient nimmt täglich\nSchmerzmittel ein. (…).\nBeurteilung\n\nDie beiden Infiltrationen (S1 und L5 links) haben in keiner Weise eine Besserung\ngebracht. Wir sehen deshalb die Prognose bezüglich einer Operation als sehr\nungewiss. In diesem Fall können wir dies deshalb nicht empfehlen. (…).\n\n"}