Gemäss dem Austrittsbericht des Spitals O.________ lag die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit im August/September 2014 in einer diagnostizierten Neuritis vestibularis (vgl. Kläg-act. 24). Es ist ebenfalls erstellt, dass diese Drehschwindel-episode, respektive die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit, der Grund dafür war, dass die damalige Anstellung im H.________(Altersheim) bereits nach zweiwöchiger Probezeit wieder aufgelöst wurde.