Weiter wird unter anderem ausgeführt, die Versicherte sei erstmals im Alter von 20 Jahren in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung gewesen wegen sexuellen Missbrauchs im Kindes- und Jugendalter durch ihren Stiefvater (IV-act. 81-9/15). Nachdem es mit 20 Jahren zu einem erneuten sexuellen Übergriff durch den Stiefvater gekommen war, sei es bei der Versicherten zur posttraumatischen Belastungsstörung gekommen. Diese Traumafolgen hätten wohl auch dazu geführt, dass der Ehemann der Versicherten sie 1999 zwei Tage vor Weihnachten, für die Versicherte völlig unerwartet, mit beiden Kindern (Jahrgänge 1991 und 1992) verlassen habe.