4.8.1 Im Zwischenbericht Absenzenmanagement vom 25. Februar 2015 der P.________ AG zuhanden der Q.________ als zuständige Krankentaggeldversicherung der Klägerin wurde u.a. festgehalten, dass die Klägerin seit dem 19. Januar 2015 ohne Unterbruch zu 100% arbeitsunfähig sei. Die Arbeitsunfähigkeit sei auf ausgeprägte Schwindelgefühle mit teilweisem Erbrechen zurückzuführen. Trotz diversen fachärztlichen Abklärungen sei bisher noch keine Diagnosestellung erfolgt (Kläg-act. 9 S. 1). Im Zwischenbericht wurde auch festgehalten, dass die Klägerin im August 2014 schon einmal die gleichen Beschwerden gehabt habe. Damals sei Physiotherapie gemacht worden.