10 Arbeitsunfähigkeit von 20% oder mehr am zeitlichen Zusammenhang nichts ändert. Umgekehrt folgt daraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit unter 20%, somit eine Arbeitsfähigkeit über 80%, den zeitlichen Konnex zwischen ursprünglicher Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidität unterbricht, wenn die Einsatzfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit mindestens drei Monate andauert (vgl. zur Publikation vorgesehenes Bundesgerichtsurteil 9C_147/2017 vom 20.2.2018 Erw. 4.4).