Mit Klageantwort vom 19. Februar 2018 lässt die Beklagte Ziff. 3 die Abweisung der Klage gegen die Beklagte Ziff. 3 beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. H. Mit Replik vom 27. Februar 2018 hält die Klägerin an ihren Klagebegehren fest. Gleichzeitig zieht sie den Antrag auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung zurück. Die Duplik der Beklagten Ziff. 4 erfolgt am 15. März 2018, diejenige der Beklagten Ziff. 2 am 20. März 2018, diejenige der Beklagten Ziff. 3 am 16. April 2018 und diejenige der Beklagten Ziff. 1 am 20. April 2018. Am 25. April 2018 reicht die Klägerin eine Triplik ein. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: