G. Mit Klageantwort vom 9. Januar 2018 beantragt die Beklagte Ziff. 4 die Abweisung der Klage, soweit sie sich gegen die Beklagte Ziff. 4 richte, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen zulasten der unterliegenden Partei. Mit Klageantwort vom 25. Januar 2018 beantragt die Beklagte Ziff. 2 die Abweisung der Klage, soweit sie sich gegen die Beklagte Ziff. 2 richte, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. Mit Klageantwort vom 7. Februar 2018 beantragt die Beklagte Ziff. 1 die Abweisung der Klage, soweit sie sich gegen die Beklagte Ziff. 1 richte, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Klageantwort vom 19. Februar 2018 lässt die Beklagte Ziff.