3 1.3 Subeventualiter habe die D.________ der Klägerin ab dem 1. Januar 2016 eine ganze BVG-Invalidenrente zzgl. 5% Zins ab Datum der Klageanhebung zu bezahlen. 1.4 Subsubeventualiter habe die E.________ der Klägerin ab dem 1. Januar 2016 eine ganze BVG-Invalidenrente zzgl. 5% Zins ab Datum der Klageanhebung zu bezahlen. 2. Der Klägerin sei das Replikrecht einzuräumen und es sei gestützt auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK sowie Art. 29 f. BV eine öffentliche Gerichtsverhandlung durchzuführen.