B. Am 26. September 2012 schloss A.________ mit der F.________ AG, bei der sie seit 2002 im 80%-Pensum angestellt war, eine Aufhebungsvereinbarung ab, mit welcher das Arbeitsverhältnis per 31. Dezember 2012 aufgelöst wurde (Kläg-act. 2). Ab Oktober 2012 absolvierte A.________ eine Weiterbildung zur Pflegehelferin SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) (Klage S. 3 unten f.)