_ vom 19. Juni 2013 auf Fr. 97'000.-- (per 2013) zu veranschlagen (vgl. IV-act. 8-3/16), was nach der Entwicklung der Nominallöhne (Indexstand für Frauen per 2013 von 2648 und per 2015 von 2686) für das Jahr 2015 einen 20 hochgerechneten Betrag von Fr. 98'392.-- ergibt (97'000 : 2648 x 2686). Dieser Betrag ist nur unwesentlich höher als die Entlöhnung, welche die Versicherte bei der Firma O.________ AG ab 1. Juli 2015 erzielt hätte, wenn die Anstellung nicht nur wenige Monate, sondern ein ganzes Jahr gedauert hätte (vgl. IV-act.