64) unter Hinweis auf die behandelnde Psychiaterin argumentiert wird, vermag in Anbetracht des dargelegten schwankenden Verlaufs und dem weiterhin vorhandenen Ressourcenprofil nicht zu überzeugen. Daran vermag auch der Verweis auf die aktuelle Tätigkeit in der S.________-Stiftung nichts zu ändern, zumal es sich dabei offenbar um manuelle Arbeitsprozesse mit wiederkehrenden Abläufen handelt, indes gemäss MEDAS-Gutachten Arbeiten mit monotonen Kopf- und Rumpfhaltung vermieden werden sollten (vgl. IV-act. 48-24/98 oben) und insofern die Versicherte mit solchen Tätigkeiten ihr verbliebenes zumutbares Leistungspotential (inkl. ihre umfangreichen Sprachkenntnisse) unzureichend ausschöpft.