48-25/98 unten). Dass in einem derart angepassten, wenig anspruchsvollen Rahmen lediglich eine Arbeitsfähigkeit von 40% bis 50% zu veranschlagen sei, wie in der Beschwerdeschrift (S. 11, Ziff. 64) unter Hinweis auf die behandelnde Psychiaterin argumentiert wird, vermag in Anbetracht des dargelegten schwankenden Verlaufs und dem weiterhin vorhandenen Ressourcenprofil nicht zu überzeugen.