Aus diesen dargelegten Gründen und unter Einbezug des auf den konkreten Fall adaptierten strukturierten Beweisverfahrens (wie es in BGE 141 V 281 i.V.m. der jüngsten Rechtsprechung vom 30.11.2017 definiert wurde) ergibt eine Gesamtbetrachtung in Berücksichtigung aller in Frage kommenden Aspekte 19