58- 18/98 oben). Zum andern ist aktenkundig, dass die Versicherte auch in Phasen ausgeprägter Stimmungstiefs für eine stationäre Psychotherapie nicht zu gewinnen war, indes mit dem Aufbau einer Tagesstruktur (in Gruppensettings) ihr Selbstwertempfinden steigern und dadurch eine leichte affektive Besserung 18 erreichen konnte (vgl. IV-act. 58-8/14 oben). Kontrovers beurteilt wird die Frage der Medikation. Während im MEDAS-Gutachten unwidersprochen festgehalten wurde, dass eine adäquate medikamentöse Behandlung nicht durchgeführt werde (vgl. IV-act. 48-18/98 oben), hat die behandelnde Psychiaterin dazu