3.2.9 Was die weiteren Indikatoren anbelangt, ist zum einen zu beachten, dass im Rahmen der MEDAS-Begutachtung keine Hinweise auf Inkonsistenzen im Verhalten in der Untersuchungssituation, aber auch keine Hinweise auf verzerrende Angaben zum Beschwerdebild evaluiert wurden (siehe IV-act. 58- 18/98 oben).