Werden diese gutachtlichen Erkenntnisse nicht beachtet, ist nach der Aktenlage wohl erneut mit dem Scheitern einer neuen Anstellung zu rechnen, was wiederum als Nährboden für eine depressive Symptomatik (mit Hoffnungslosigkeit, Freudlosigkeit, Müdigkeit, Antriebslosigkeit etc.) dienen würde. In diesem Zusammenhang wurde in der Beschwerdeschrift (S. 9 unten) überzeugend argumentiert, dass sinngemäss die angesprochene Arbeit als Direktionsassistentin regelmässig fordernd und Zeitdruck unvermeidlich, mit anderen Worten eine solche Anstellung ohne Zeitdruck sowie mit einem wohlwollenden Umfeld hinsichtlich Vorgesetzten, Kollegen und Kunden faktisch unrealistisch ist.