Diesbezüglich fällt massgeblich ins Gewicht, dass auch im MEDAS-Gutachten grundsätzlich Versagensängste der Versicherten und in diesem Zusammenhang eine Stressanfälligkeit anerkannt wurden. Diesen Aspekten sei bei der Wahl eines neuen Arbeitsplatzes dahingehend Rechnung zu tragen, dass künftig regelmässiger Zeitdruck am Arbeitsplatz zu vermeiden sei und es jeweils eines wohlwollenden Arbeitgebers sowie eines wohlwollenden Kollegenkreises bedürfe (vgl. IV-act. 48-24/98 oben; siehe auch IV-act. 48-25/98 Ziff. 1.8 in fine).