58-8/14 oben). Im Einklang damit steht auch, dass die Versicherte nach dem Verlust der mehrjährigen Anstellung bei der Firma B.________ nicht stellenlos blieb, sondern im Juli 2015 eine Vollzeitstelle aufnehmen konnte, welche sie allerdings nicht (primär) aus gesundheitlichen Gründen, sondern wegen Differenzen mit dem Arbeitgeber verlor (vgl. oben Erw. 3.1).