Dies habe bei der Versicherten zu depressiv getönten bzw. Verbitterungsgedanken geführt. Die Versicherte beschäftige sich ausführlich mit dieser Thematik und sei bislang noch nicht in der Lage gewesen, die Situation adäquat zu verarbeiten (IV-act. 48-17/98). Der MEDAS-Psychiater befasste sich auch ausdrücklich mit den Angaben der behandelnden SPD-Psychiaterin, verneinte aber das Vorliegen einer depressiven Störung und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und kodierte die psychischen Auffälligkeiten namentlich mit einer Persönlichkeitsakzentuierung (Z73.1) und einem Status nach Angst sowie depressiver Reaktion gemischt (F43.2; IV-act. 48-19/98).