Daraus und aus den vorliegenden Unterlagen folgerte der Gutachter, dass sich in der aktuellen psychiatrischen Untersuchung keine Hinweise auf eine relevante depressive Störung ergeben würden, jedoch sei bei ehrgeizigen, leistungsorientierten und narzisstisch geprägten Persönlichkeit der Verlust des angestammten Arbeitsplatzes und auch der neuen Arbeitsstelle im Anschluss daran (bei zuvor bestehender Arbeitslosigkeit) als eine narzisstische Kränkung zu verstehen. Dies habe bei der Versicherten zu depressiv getönten bzw. Verbitterungsgedanken geführt.