Daran vermag auch der Hinweis auf die Erfahrungen im Rahmen der Beschäftigung der Versicherten in der S.________-Stiftung in T.________ grundsätzlich nichts zu ändern, zumal die Gruppenleiterin hinsichtlich des Arbeitsprozesses mit wiederkehrenden Abläufen am 7. Februar 2017 berichtete, im Gespräch bemerke man, "dass der psychische Druck ihre Belastbarkeit an die Grenze bringt, wie, zum Teil Arbeiten nicht ausführen kann, weil ihr die Konzentration fehlt, dass sie nicht fähig ist zur Arbeit zu erscheinen oder früher nachhause geht. Verlust des Selbstwertgefühls; sie zweifelt an sich, wirkt unsicher, zieht sich zurück" (vgl. IV-act.