Aktuell bzw. im Februar 2017 würden vor allem die psychischen Symptome in den Vordergrund treten. Insgesamt sei zu betonen, dass vor allem wegen der psychischen Erkrankung der Versicherten eine weitere Arbeitsunfähigkeit gegeben sei. Die psychische Situation sei instabil und könne jederzeit zu einer weiteren Verschlechterung bzw. akuter Suizidalität führen (IV-act. 58-13/14). 2.13 In einer ergänzenden Stellungnahme vom 17. August 2017 äusserten sich die MEDAS-Gutachter zur von den behandelnden Ärztinnen vorgebrachten Kritik sowie zu derjenigen des Rechtsvertreters der Versicherten (gegen den Vorbescheid der Vorinstanz). Darauf ist - soweit erforderlich - nachfolgend zurückzukommen.