2.11 In einer Stellungnahme vom 1. März 2017 übte die behandelnde Psychiaterin Dr.med. G.________ mehrfach Kritik am MEDAS-Gutachten. Unter anderem machte sie geltend, die bei der Versicherten nachweislich vorhandene Persönlichkeitsstörung (anankastisch und selbstunsicher) bilde die Grundlage der daraus resultierenden, vorwiegend depressiven, aber auch ängstlichen Symptomatik, welche in der Ausprägung und den unterschiedlichen Modi vom MEDAS- Psychiater in seiner Beurteilung im Rahmen eines einmaligen Kontaktes kaum habe erfasst werden können. Zusammenfassend plädierte sie aufgrund der angesprochenen Unklarheiten im diagnostischen Prozess und der nicht ausrei-