Die Versicherte fühlt sich gegenwärtig noch unsicher in Bezug auf eine neue berufliche Tätigkeit, welche Versagensängste, und ihre frühere Situation als Schülerin widerspiegeln. Wegen der bestehenden Selbstunsicherheit kann sich die Versicherte nicht immer adäquat durchsetzen, dem sollte bei der Auswahl des neuen Arbeitsplatzes Rechnung getragen werden. Bei der Versicherten besteht noch eine leichte Stressanfälligkeit, deshalb sollte in der Zukunft regelmässiger Zeitdruck am Arbeitsplatz sofern möglich, vermieden werden. Sie bedarf eines wohlwollenden Arbeitgebers und Kollegen.