2.9 Der RAD-Arzt Dr.med. C.________ (siehe Ingress lit. F) beurteilte die Versicherte nach der Aktenlage dahingehend, dass es sich um ein komplexes psychisches Geschehen handle, wobei noch nicht alle diagnostischen wie therapeutischen Optionen ausgeschöpft zu sein scheinen würden. Dies treffe auch auf die somatischen Beschwerden von Seiten der Lendenwirbelsäule zu, welche sich durch die radiologisch nachgewiesenen Veränderungen nur unzureichend erklären liessen. Darüber hinaus würden unspezifische Beschwerden von Seiten