Die Kündigung habe Verbindungen zu früheren lebensgeschichtlichen Kränkungen ausgelöst; es sei zu einem Stimmungseinbruch gekommen mit Trauer, Wut und auch Enttäuschung, den beruflichen Wiedereinstieg nicht geschafft zu haben, dem erneuten Erleben, nicht verstanden zu werden bzw. dass ihre Arbeit nicht geschätzt werde. (…) Aus psychiatrischer Sicht bestehe seit anfangs Februar 2016 eine mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit; der Verlauf erscheine ondulierend (IV-act. 37).