Zur Arbeitsfähigkeit äusserte sich die behandelnde Psychiaterin dahingehend, dass die Versicherte als Verkaufsleiterin seit Oktober 2012 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses per 30. Juni 2013 vollständig arbeitsunfähig sei. Anschliessend empfahl sie eine Teilzeittätigkeit mit ca. vier Stunden pro Tag bzw. 50% zum Aufbau und zur Stabilisierung des psychischen Befindens, wobei eine Unterstützung und Begleitung seitens der IV nötig sei (IV-act. 9-4/5).