H. Gegen diese am 27. Oktober 2017 eingegangene Verfügung liess A.________ fristgerecht am 27. November 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 26. Oktober 2017 sei aufzuheben. 2. Die Angelegenheit sei an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie ein Obergutachten inkl. EFL veranlasse und hiernach erneut über den Leistungsanspruch entscheide. 3. Eventualiter sei ein gerichtliches Obergutachten inkl. EFL zu veranlassen und danach über den Leistungsanspruch zu entscheiden. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.