_, vgl. IV-act. 58). Diese neuen Unterlagen unterbreitete die IV-Stelle den MEDAS- Gutachtern, welche sich in einer Stellungnahme vom 17. August 2017 äusserten (IV-act. 62). Diese Ergänzung des MEDAS-Gutachtens wurde dem Rechtsvertreter der Versicherten offenbar nach dem 12. September 2017 zugestellt (vgl. IVact. 64 oben). Mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 hat die IV-Stelle im Dispositiv festgehalten, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 65).