{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-108_2018-03-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "ae8156a879ca3f3d91ac8af13b9f4f78"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-108_2018-03-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_108_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f26812dd74e6a1fd25209fed8f9582c7fbc4b79a9caa9992bad227c0b673ccb0783f5a40abe2e86f4ccbe83a1de3cf79bcd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f26812dd74e6a1fd25209fed8f9582c7fbc4b79a9caa9992bad227c0b673ccb0783f5a40abe2e86f4ccbe83a1de3cf79bcd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_108", "Checksum": "4cd8fdcc219e93d68f84f2d89cdb3473"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Arbeiten mit monotonen Kopf- und Rumpfhaltungen, sowie ständige Überkopfarbeiten links sind nicht zumutbar. Das Hantieren\nmit schlagenden, vibrierenden und stossenden Maschinen links ist nicht zumutbar, wie auch Arbeiten mit langen Hebelarmen links. Ständiges Treppensteigen und Gehen auf unebenem Boden und Arbeiten in kniender, gebückter\nund gehockter Position sind nicht mehr zumutbar.\n Die Versicherte fühlt sich gegenwärtig noch unsicher in Bezug auf eine neue\nberufliche Tätigkeit, welche Versagensängste, und ihre frühere Situation als\nSchülerin widerspiegeln. Wegen der bestehenden Selbstunsicherheit kann sich\ndie Versicherte nicht immer adäquat durchsetzen, dem sollte bei der Auswahl\ndes neuen Arbeitsplatzes Rechnung getragen werden. Bei der Versicherten\nbesteht noch eine leichte Stressanfälligkeit, deshalb sollte in der Zukunft regelmässiger Zeitdruck am Arbeitsplatz sofern möglich, vermieden werden. Sie\nbedarf eines wohlwollenden Arbeitgebers und Kollegen.\n Bei der guten intellektuellen Ausstattung bestehen sonst keine Störungen des\nFähigkeitsprofils bei der Versicherten.\nArbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit (Kaufmännische Mitarbeiterin/ Direktionsassistentin)\n 100% arbeitsfähig (volle Leistungsfähigkeit, Zeitpensum 8.5 Stunden, 5 Tage/Woche)\nArbeitsfähigkeit in Verweistätigkeit)\n 100% arbeitsfähig (volle Leistungsfähigkeit, Zeitpensum 8.5 Stunden, 5 Tage/Woche)\nRetrospektive Bewertung der Arbeitsfähigkeit (angestammte/ Verweistätigkeit) mit\nAktenbezugnahme)\n Arbeitsunfähigkeit - Verlauf: 100% Arbeitsunfähigkeit bestand vom 19.06. bis\n14.07.2013; eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit lag vom 15.07 bis 31.10.2013,\n50% Arbeitsunfähigkeit vom 01.11.2013 bis 31.01.2014. Danach, spätestens\nab Juni 2014 ist von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen; ab Juli 2015\nbesteht eine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit.\n\n2.11 In einer Stellungnahme vom 1. März 2017 übte die behandelnde Psychiaterin Dr.med. G.________ mehrfach Kritik am MEDAS-Gutachten. Unter anderem machte sie geltend, die bei der Versicherten nachweislich vorhandene Persönlichkeitsstörung (anankastisch und selbstunsicher) bilde die Grundlage der\ndaraus resultierenden, vorwiegend depressiven, aber auch ängstlichen Symptomatik, welche in der Ausprägung und den unterschiedlichen Modi vom MEDAS-\nPsychiater in seiner Beurteilung im Rahmen eines einmaligen Kontaktes kaum\nhabe erfasst werden können. Zusammenfassend plädierte sie aufgrund der angesprochenen Unklarheiten im diagnostischen Prozess und der nicht ausrei-\n\n10\nchenden Gewichtung vorhandener Befunde im Längsverlauf für eine erneute\npsychiatrische Beurteilung (IV-act. 58-8f./14).\n\n2.12 Die Hausärztin med.pract. F.________ führte in ihrer Stellungnahme vom\n13. März 2017 aus, hinsichtlich der psychiatrischen Aspekte klage die Versicherte wiederholt seit 2012, aktuell deutlich zunehmend über folgende Symptome:\nFreudlosigkeit; Interessenlosigkeit; Hoffnungslosigkeit; Müdigkeit/ Kraftlosigkeit;\nUnsicherheit/ Komplexe, wobei diese einzelnen Symptome zusätzlich näher umschrieben wurden. In somatischer Hinsicht beschrieb die Hausärztin chronische\nSchmerzen bezüglich der LWS, der linken Schuler, des Nackenbereichs, des linken Kniegelenks sowie im Bereich der beiden oberen Sprunggelenke. Diese\nchronischen Schmerzen würden grösstenteils aus den degenerativen Veränderungen des Skeletts und der grossen Gelenke resultieren. Unverständlich sei,\nwarum die orthopädische MEDAS-Gutachterin rückwirkend ab Juli 2015 eine\nvollständige Arbeitsfähigkeit attestiert habe, obwohl die Versicherte sich damals\nkaum habe bewegen können (wegen LWS-Schmerzen). Aktuell bzw. im Februar\n2017 würden vor allem die psychischen Symptome in den Vordergrund treten.\nInsgesamt sei zu betonen, dass vor allem wegen der psychischen Erkrankung\nder Versicherten eine weitere Arbeitsunfähigkeit gegeben sei. Die psychische Situation sei instabil und könne jederzeit zu einer weiteren Verschlechterung bzw.\nakuter Suizidalität führen (IV-act. 58-13/14).\n\n2.13 In einer ergänzenden Stellungnahme vom 17. August 2017 äusserten sich\ndie MEDAS-Gutachter zur von den behandelnden Ärztinnen vorgebrachten Kritik\nsowie zu derjenigen des Rechtsvertreters der Versicherten (gegen den Vorbescheid der Vorinstanz). Darauf ist - soweit erforderlich - nachfolgend zurückzukommen.\n\n3. Eine gerichtliche Würdigung dieser oben zusammengefassten Angaben\nsowie der vorliegenden Unterlagen zeitigt die nachfolgend dargelegten Ergebnisse.\n\n"}