- als hinsichtlich der Physiotherapie-Behandlung die Fahrkosten für die Transporte der Beschwerde führenden Zwillinge zur Therapiestelle in J.________ (aktuell via Fahrdienst des Schweiz. Roten Kreuzes) von der IV zu übernehmen sind; - als die Kosten der Domizilbehandlungen in den Monaten Juli und August 2017 (inkl. Weg-/Zeitpauschalen für die Physiotherapeutinnen) von der IV zu übernehmen sind, - und der zusätzliche Aufwand zur Ausarbeitung der betreffenden Stellungnahmen der Physiotherapeutin N.________ als Abklärungskosten von der IV zu übernehmen sind.