G. Mit Vernehmlassung vom 11. Dezember 2017 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Zu dieser Vernehmlassung nahm die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 25. Januar 2018 Stellung. Eine weitere Eingabe der IV-Stelle folgte am 28. Februar 2018, wozu sich die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer am 12. März 2018 äusserte. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: