F. Gegen diese am 9. Oktober 2017 eingegangene Verfügung liess der Vater der Zwillinge bzw. die von der KESB eingesetzte Berufsbeiständin fristgerecht am 8. November 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 05.10.2017 sei aufzuheben. 2. Den Beschwerdeführern sei im Rahmen von medizinischen Massnahmen Kostengutsprache für die Fahrkosten zur Physiotherapie sowie, für die Monate Juli und August 2017, für die Domizilbehandlung zu erteilen. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Kosten für die Stellungnahme der Kinderphysiotherapeutin N.___