Die Fahrkosten des Fahrdienstes SRK seien zu übernehmen. Gemäss Kreisschreiben bestehe grundsätzlich die Möglichkeit die Therapien zu Hause durchzuführen. Aus diesen Gründen sei die Übernahme der Weg-/Zeitpauschale der Physiotherapeutinnen gerechtfertigt. Für den Entscheid über die Durchführung einer Massnahme zu Hause ist auf den Vorschlag des behandelnden Arztes und die persönlichen Verhältnisse der versicherten Person in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.