D. Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 ersuchte die zwischenzeitlich eingesetzte neue Berufsbeiständin (D.________) die IV-Stelle, die Kosten des Rot- kreuz-Taxidienstes für Therapie- und Arztbesuche zu übernehmen (A-act. 115 i.V.m. A-act. 117). Dieses Leistungsbegehren wurde von der IV-Stelle mit Vorbescheid vom 2. Juni 2017 abgelehnt (A-act. 131). Am 10. Juli 2017 erteilte die IV- Stelle für die Zwillinge Kostengutsprache für orthopädische Spezialschuhe und je für einen Rollstuhl (A-act. 139, 140; B-act. 128, 129). Mit Eingabe vom 27. Juli 2017 erhob die Berufsbeiständin Einwände gegen die abgelehnten Fahrkosten (A-act. 143).